Erstmals im Kirchenbezirk Kempten ernannte Apostel Hans-Jürgen Bauer im Gottesdienst am 25. August 2019 einen stellvertretenden Gemeindevorsteher für die Gemeinde Kempten-Sankt Mang gemäß der neuen Ämterstruktur der Neuapostolischen Kirche. In dieser Aufgabe unterstützt Priester Florian Rietzler künftig den Gemeindevorsteher Hirte Bernd Prestel.
Zum Gottesdienst mit dem Leiter des Apostelbereichs Ulm waren auch die Gemeinden Kempten-Süd, Obergünzburg, Dietmannsried, Waltenhofen und Isny eingeladen. Apostel Hans-Jürgen Bauer predigte mit einem Bibelwort aus der Apostelgeschichte 13, einem Teil aus Vers 22: “Und als er diesen verworfen hatte, erhob er David zu ihrem König, von dem er bezeugte“.
„Jeder ist im Haus des Herrn willkommen, egal aus welchen Verhältnissen und Umständen er gekommen ist“, begann der Apostel den Gottesdienst. Danach führte er zum Bibelwort aus, dass David wahrlich nicht vollkommen war, aber Mut, Glauben und Gottvertrauen hatte, auch als er Goliath gegenübertrat. Er hat alles in die Hand Gottes gelegt, bereit nach seinem Willen zu handeln und hat der Hilfe Gottes vertraut.
Bezirksvorsteher Harald Hiltensberger beleuchtete in seinem Predigtbeitrag die Bedeutung des Apostolats Jesu Christi als dem „Amt, das die Versöhnung predigt“. Das Evangelium Jesu Christi veranlasst die Menschen, nach göttlichen Maßstäben zu handeln.
Vor der gemeinsamen Feier des Heiligen Abendmahls wurde einem Kind das Sakrament der Heiligen Versiegelung gespendet. Die Heilige Versiegelung ist das Sakrament, durch das der Gläubige unter Handauflegung und Gebet eines Apostels die Gabe des Heiligen Geistes empfängt.
Nach der Feier des Heiligen Abendmahls wurde Priester Florian Rietzler aus der Gemeinde Kempten-Sankt Mang durch den Apostel zum stellvertretenden Gemeindevorsteher ernannt. In dieser Aufgabe unterstützt er künftig den Gemeindevorsteher.
Nach neuer Amtsstruktur der Neuapostolischen Kirche können Amtsträger ernannt werden, um solche Amtsträger zu unterstützen, die leitendende Funktionen innerhalb der Gesamtkirche, der Gebietskirche oder eines Apostelbereichs wahrnehmen. Die Ernennung ist die Übertragung eines geistlichen Dienstes an Amtsträger oder Laien. Sie wird von einem leitenden Amtsträger vollzogen und beendet. Sie erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Kompetenzen (z.B. seelsorgerisch, lehrmäßig und organisatorisch), die für die jeweiligen Dienste erforderlich sind. Zur Erfüllung dieser Dienste wird um den Segen Gottes gebeten.
Eine Ernennung wird nicht zu jedem Dienst in der Kirche erteilt, sondern nur zu solchen Diensten, die einen geistlichen Schwerpunkt haben. Wie bei der Beauftragung wird auch bei der Ernennung gleichermaßen auf persönliche und fachliche Kompetenzen Wert gelegt. (vgl. UF Nr. 16, 20. August 2019)