Schrittweise Öffnung in Vorbereitung. Regelungen für die Gebietskirche in Arbeit.
Aufgrund der Corona-Pandemie finden zurzeit keine Gottesdienste in den Gemeinden der Neuapostolischen Kirche Süddeutschland statt. Auch die weiteren kirchlichen Angebote, beispielsweise im Bereich der Seelsorge und bei den kirchlichen Unterrichten, wurden stark eingeschränkt.
Schrittweise Öffnung in Vorbereitung
In einer Telefonkonferenz haben sich die Bezirksapostel der europäischen Gebietskirchen und Stammapostel Jean-Luc Schneider hinsichtlich Regelungen zu Gottesdiensten und kirchlichen Unterrichten während der Corona-Pandemie abgestimmt.
Dabei haben sie sich darauf verständigt, erste Schritte für eine vorsichtige Öffnung der örtlichen Gemeindeaktivitäten einzuleiten. Da aber die staatlichen Verordnungen der Länder unterschiedlich sind, wird auch das kirchliche Vorgehen zum Teil individuell geregelt werden müssen.
Regelungen für die Gebietskirche in Arbeit
Für die Gebietskirche Süddeutschland hat der Bezirksapostel eine Arbeitsgruppe eingerichtet und damit beauftragt, die Details der schrittweisen Öffnung vorzubereiten. In einem Rundschreiben an die leitenden Amtsträger in den Kirchenbezirken und Gemeinden informierte der Bezirksapostel bereits heute über die gegenwärtigen Überlegungen hinsichtlich Gottesdiensten und kirchlichen Unterrichten. Darin führte er grundsätzlich aus, dass die Vorschriften der Landesregierungen und Kommunen für die Kirche bindend sind. Des Weiteren gab er Einblick in angedachte Regelungen zu den Gottesdiensten im Allgemeinen und der Feier des Heiligen Abendmahls im Besonderen.
Ein Artikel mit allen Informationen zu den europäischen Abstimmungsergebnissen findet sich auf der Website der Neuapostolischen Kirche International (nak.org):