Dies war die Botschaft im Gottesdienst am 1. November 2020. An diesem ersten Novembersonntag feierten die Gemeinden den letzten diesjährigen Gottesdienst zum Gedenken an Verstorbene.
Das Bibelwort, das Basis der Wortverkündigung war, ist aus dem Neuen Testament: „Denn dazu ist Christus gestorben und wieder lebendig geworden, dass er über Tote und Lebende Herr sei“ (Römer 14,9).
Jesus Christus errettet vom „geistlichen Tod“
Der Mensch ist Sünder; die Sünde bewirkt den „geistlichen Tod“: die Trennung des Menschen von Gott.
Jesus Christus ist der Herr. Durch seinen Opfertod hat er die Errettung vom „geistlichen Tod“ und den Zugang zum ewigen Leben ermöglicht. Er hat alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Diese Gewalt – seine Vollmacht – stellt er in den Dienst der Errettung der Menschen vom „geistlichen Tod“.
Um errettet zu werden, ist der Glaube an Jesus Christus unerlässlich – es gilt, Jesus Christus als den Herrn anzunehmen. Dies betrifft Lebende und Verstorbene gleichermaßen.
Heilsvermittlung für Verstorbene
Dreimal im Jahr, jeweils am ersten Sonntag in den Monaten März, Juli und November, werden solche Gottesdienste gefeiert, die dem Gedenken an Verstorbene und der Fürbitte für sie – es erfolgt ein besonderes Gebet – gewidmet sind.
Führen der Stammapostel oder ein Bezirksapostel diese Gottesdienste durch, geschieht mehr, nämlich die sakramentale Heilsvermittlung für Verstorbene.
Die sakramentale Heilsvermittlung an Verstorbenen erfolgt, indem die jeweilige sichtbare Handlung – die Heilige Wassertaufe, die Heilige Versiegelung und das Heilige Abendmahl – stellvertretend an Lebenden vorgenommen wird. Dies kommt dann nicht den Lebenden, sondern den Verstorbenen zugute.
Auch zur Zeit der ersten christlichen Gemeinden gab es gemäß biblischem Bericht die Sakramentsspendung für Verstorbene, stellvertretend vollzogen an Lebenden.
Text: NAK Süd
Foto: Petra Tibken - Verdun