Am Dienstag, den 24. April 2007 fand in der Kirche Kempten Sankt Mang der monatliche Kaffeenachmittag für Senioren und Alleinstehenden statt.
Auf Einladung des Seniorenbeauftragten für den Kirchenbezirk Kempten Nord, Priester Karl Heinz Simion, hielt Frau Marschall vom Ambulanten Krankenverein Sankt Mang einen Vortrag über Vorsorgemöglichkeiten. Nach einer von Priester Simion kurz gehaltenen Vorstellung begann Frau Marschall ihre Ausführungen. Mitgebracht hatte sie eine Broschüre die den Namen trägt: Christliche Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Herausgeber ist das Kirchenamt der EKD und das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz. Mitwirkende waren die Ärzteschaft, sowie Patienten mit deren Angehörigen. Hauptthema ihres Vortrages war die Patientenverfügung. In dieser Verfügung bestimmt der Patient durch eine ihm vertraute Person, wie ab einem gewissen Krankheitsbild zu verfahren ist. Wichtig dabei ist natürlich eine Vorsorgevollmacht über die vorher gesprochen werden muss. In der Betreuungsverfügung werden solche Themen eingebunden die nichts mit der Krankheit und deren Folgen zu tun hat. Es war auf jeden Fall sehr interessant und die Senioren verfolgten die Argumentation sehr aufmerksam. Die Broschüre beinhaltet außerdem zu allen Themen die notwendigen Formulare. So konnte an diesem Nachmittag die Wichtigkeit „Vorsorge zu treffen“ herausgestellt werden, was auch die Zahl von 40 benötigten Exemplaren unterstrich.
Anmerkung der Redaktion:
Vorsorge Broschüren können auch über den Buchhandel bezogen werden. Hier kann auch die Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom Verlag C.H. Beck „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“ empfohlen werden. Der Preis ist 3.90 Euro. Vorsorge zu treffen ist bereits ab dem 18 Lebensjahr wichtig, da durch Unfall, Krankheit jeder schnell in die Situation kommen kann, keine eigenen Entscheidungen mehr zu treffen. Auch auf unserer Internetseite kann im „Download“ Bereich eine Ausarbeitung zum Thema „Vorsorge“ als PDF Datei heruntergeladen werden. Es ist jeweils die aktuelle Rechtslage zu beachten!