Angesichts angestiegener Zahlen von Neuinfektionen mit dem „Corona-Virus“ erfolgte eine Anordnung an die Amtsträger in Süddeutschland. Das Schreiben wurde am Sonntag, 8. März 2020, in allen Kirchengemeinden in Süddeutschland vorgelesen.
Bezirksapostel Michael Ehrich wandte sich in einem Schreiben an die Vorsteher der Kirchengemeinden und verwies auf Informationen des Robert Koch-Instituts, dessen Empfehlungen sich die Kirche anschließt: Demzufolge sollen alle, die aus Risikogebieten kommen, weder an Gottesdiensten noch an sonstigen kirchlichen Veranstaltungen teilnehmen. Dies, so der Bezirksapostel, gelte auch, wenn sie „keine Krankheitssymptome aufweisen – bis eindeutig geklärt ist, dass sie nicht infiziert sind“.
Alle betroffenen Amtsträger wies er ausdrücklich an, ihr Amt nicht auszuüben. Zur Amtsausübung zählen neben den Gottesdiensten insbesondere die Seelsorgebesuche.
Außerdem gilt die Empfehlung, dass Schüler, Lehrer und Arbeitnehmer solange nicht an kirchlichen Veranstaltungen teilnehmen, wie ihre jeweilige Schule bzw. ihr jeweiliger Arbeitgeber dies für den Schulbetrieb bzw. die Arbeitsstätte anordnen. „Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass sich die Ausweitung der Epidemie in Grenzen hält“, erklärte der Bezirksapostel.
Das Schreiben wurde am Sonntag, 8. März 2020, in allen Kirchengemeinden in Süddeutschland vorgelesen.
Bereits am Sonntag 01.03.2020 hatte sich der Präsident der Gebietskirche Süddeutschland, Bezirksapostel Michael Ehrich, mit einem Schreiben an alle Gemeinden gewandt. Darin geht es um ein angepasstes Verhalten im Bezug auf den “Coronavirus“.
Den Inhalt des Rundschreibens und Hinweise zur Hygiene bei öffentlichen Veranstaltungen finden Sie auf der Homepage der NAK-Süddeutschland .