In einer Telefonkonferenz am Montag, 30.03.2020, stimmten sich der Stammapostel und die europäischen Bezirksapostel über mögliche kirchliche Angebote angesichts der Corona-Pandemie ab.
Über die Ergebnisse der Telefonkonferenz und deren Umsetzung in der Gebietskirche Süddeutschland informierte Bezirksapostel Michael Ehrich die Vorsteher der süddeutschen Kirchengemeinden und -bezirke durch ein Rundschreiben am 31. März 2020.
Nur Videogottesdienste
Außer den sogenannten Videogottesdiensten – d.h. ausschließlich medial verbreiteten Wortgottesdiensten – finden keine Gottesdienste statt.
Die Videogottesdienste werden vorerst bis einschließlich Sonntag, 26. April 2020, durchgeführt. Sie finden jeweils sonntags statt und beginnen um 10:00 Uhr. Eine telefonische Einwahlmöglichkeit besteht.
Die Übertragung der Videogottesdienste im Internet erfolgt über den YouTube-Kanal der Gebietskirche. Eine Aufzeichnung ist jeweils bis zum darauffolgenden Montagabend, 20:00 Uhr, auf dem YouTube-Kanal verfügbar.
Wie Bezirksapostel Ehrich bereits nach dem Videogottesdienst am 29. März bekanntgab, plant der Stammapostel, den Gottesdienst am Ostersonntag, 12. April 2020, mit weltweiter Übertragung per Internet-Livestream durchzuführen. „Lasst uns darum beten, dass dies möglich wird!“, bittet der Bezirksapostel.
Den Gottesdienst an Karfreitag, 10. April 2020, führt er durch, natürlich ebenfalls als Videogottesdienst. Gottesdienstbeginn ist um 10:00 Uhr. Die Aufzeichnung des Karfreitagsgottesdienstes ist auf dem YouTube-Kanal der Gebietskirche bis Samstag, 11. April, um 20:00 Uhr verfügbar.
Den Gottesdienst an Palmsonntag, 5. April 2020, der ebenfalls um 10:00 Uhr beginnt, führt Apostel Hans-Jürgen Bauer (Apostelbereich Ulm) durch.
Andachten
Andachten können wochentags am Abend nach örtlichen Gegebenheiten und Bedarf angeboten werden.
Die Andachten werden selbstverständlich unter Befolgung der behördlichen Versammlungsverbote durchgeführt und ausschließlich medial verbreitet. Für den Fall, dass in einer Gemeinde Andachten stattfinden sollen, erfolgen weitere Hinweise.
Trauerfeiern, Sakramente und Segenshandlungen
Trauerfeiern können, wenn die Hinterbliebenen dies ausdrücklich wünschen, dann stattfinden, wenn keine Versammlungsverbote wegen der Corona-Pandemie mehr bestehen.
Die Sakramente – Heilige Wassertaufe, Heilige Versiegelung, Heiliges Abendmahl – werden derzeit nicht gespendet.
Die Segenshandlungen – zum Beispiel die Segensspendung zur Trauung, zu einem Ehejubiläum oder die Spendung des vorgeburtlichen Segens – werden derzeit nicht durchgeführt.
Konfirmationen und Konfirmandenunterricht
Dass die Gottesdienste mit Konfirmation in diesem Jahr auf den Herbst verlegt werden, hatte der Bezirksapostel bereits bekannt gegeben. Nun gab er darüber hinaus diese Informationen:
Die weitere Vorbereitung auf die Konfirmation 2020 soll im Herbst erfolgen; ggf. können dabei auch Themen nachgeholt werden, die im Konfirmandenunterricht nicht behandelt werden konnten. (Dazu gibt es zu einem späteren Zeitpunkt weitere Hinweise.)
Der Konfirmandenunterricht für die jungen Christen, die im Jahr 2021 Konfirmation feiern, beginnt, sobald der öffentliche Schulbetrieb wieder aufgenommen wird.
Die Konfirmationen im Jahr 2021 finden im Juni statt – als Termin wurde für die Gebietskirche Süddeutschland Sonntag, 13. Juni 2021, festgelegt. (Abweichende Termine werden wie üblich in den Bezirken bekannt gegeben.)
Der Bezirksapostel bringt in seinem Rundschreiben zum Ausdruck, dass er allen Gottes Hilfe und Segen wünscht und täglich in Gedanken und im Gebet mit den Geschwistern verbunden ist.